Im Theaterbereich gibt es sehr unterschiedliche Entlohnungsmodelle und Gagenhöhen. Damit unsere Mitglieder nicht unnötig nachfragen müssen, stellen wir die ungefähre Vergütungshöhe in einem Punktesystem neben den Angeboten dar. Die Angabe der Vergütungshöhe ist ein Pflichtfeld, Angaben hierzu sind aber unverbindlich. Hier die Erklärung, was die einzelnen Punkte bedeuten:

> 6.000/600/60 €
  • Vorstellungsgagen bzw. Tagesgagen ab 600 Euro, oder*
  • monatliche Vergütungen ab 6.000 Euro brutto**
  • Stundenlohn ab 60 Euro netto
> 5.000/500/50 €
  • Vorstellungsgagen bzw. Tagesgagen ab 500 Euro, oder*
  • monatliche Vergütungen ab 5.000 Euro brutto**
  • Stundenlohn ab 50 Euro netto
> 4.000/400/40 €
  • Vorstellungsgagen bzw. Tagesgagen ab 400 Euro, oder*
  • monatliche Vergütungen ab 4.000 Euro brutto**
  • Stundenlohn ab 40 Euro netto
> 3.000/300/30 €
  • Vorstellungsgagen bzw. Tagesgagen ab 300 Euro, oder*
  • monatliche Vergütungen ab 3.000 Euro brutto**
  • Stundenlohn ab 30 Euro netto
> 1.500/150/15 €
  • Vorstellungsgagen bzw. Tagesgagen ab 150 Euro, oder*
  • monatliche Vergütungen ab 1.500 Euro brutto**
  • Stundenlohn ab 15 Euro netto

Bei allen Angeboten, deren Vergütung auf Provision oder Einnahmebeteiligung basiert, wähle bitte eine Kategorie, die dem zu erwartenden Stundenlohn/ Vorstellungsgage/ Monatsgehalt entspricht. Liegt die zu erwartende Vergütung unter derjenigen, die in der Kategorie "Eins" angegeben ist, veröffentliche das Angebot bitte nicht als „Arbeit“, sondern als „Bildung“.

* Bei darstellenden Künstler*innen und Musiker*innen gelten ausschließlich Monatsgehälter und Vorstellungsgagen - keine Tagesgagen oder Monatsbeträge, die sich aus mehreren Vorstellungsgagen zusammensetzen, und auch kein Stundenlohn.

** Bitte alle monatlichen Vergütungen zwecks Vergleichbarkeit auf Vollzeit (40 Std./Woche) umrechnen, und dann erst die Kategorisierung vornehmen.

Bildung
Hier unterscheiden wir drei Vergütungsarten:

vergütet
Ausbildungen, Volontariate und Praktika, für die es eine Vergütung gibt, sowie Angebote, die die Mindestvergütung nicht erfüllen.

kostenfrei
Hospitanzen und Pflicht-Praktika ohne Vergütung

kostenpflichtig
Ausbildungen, Workshops und Unterrichte, für die die Anbieter eine Gebühr verlangen.