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Bekomme ich für meine wegen der Corona-Krise abgesagten Proben und Vorstellungen die volle Gage? Dieses Thema treibt viele von Euch um. Denn einige Theater kündigen ihren Gastkünstler*innen gerade an, nur eine reduzierte Gage für ausgefallene Vorstellungen oder Proben zahlen zu wollen. Andere wollen sogar gar nichts bezahlen.
Wir haben für Euch nachgeforscht, wie die rechtliche Situation ist. Bei Gastverträgen am Theater unterscheidet man grundsätzlich zwei verschiedene Arten: Einerseits Verträge mit "arbeitsrechtlich als selbstständig einzustufenden Gästen". Das sind z.B. Regisseur*innen, Bühnenbildner*innen, etc. Sie erstellen ein sogenanntes "Werk", also das Bühnenbild, die Inszenierung oder ähnliches und stellen am Schluss eine Rechnung.
Andererseits Verträge mit "arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer*innen einzustufenden Gäs