Kulturpolitik – Die Künstlersozialkasse (KSK) hat mit einer Novelle der Informations-Schrift Nr. 7 (Abgabepflicht von Theaterunternehmen) zum ersten Mal festgelegt, dass darstellende Künstler nicht automatisch weisungsgebunden sind.
Es hängt von den Produktionsbedingungen und den vorher vertraglich fixierten Aufgaben ab, ob die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist, oder ob die Tätigkeit selbständig ausgeführt wird. Die
Abgrenzungs-Novelle wurde gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Theater (
BUFT) erstellt. Für die Realisierung brauchte es vier Jahre. Akteure Freier Theater und Freier Gruppen, die ihre Stücke selbst entwickeln und Proben- sowie Aufführungstermine gemeinsam absprechen, werden künftig in die KSK aufgenommen. Gleichzeitig bedeutet die Novelle aber auch, dass Akteure des klassischen Autorentheaters keine Chance haben, in die KSK zu kommen. Sie gelten nach der neuen Regelung als weisungsgebunden und müssen angestellt werden.
[Quelle: Bundesverband Freier Theater]