Vermischtes – Die Bundesregierung hat beschlossen, die zunächst bis Dezember 2014 geltende Sonderregelung um ein Jahr zu verlängern. Diese erleichtert nach kurzer Beschäftigung den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I). Vor allem für die Arbeitnehmer im Kulturbereich ist das von großer Bedeutung, denn die unregelmäßige Beschäftigungsdauer macht die soziale Absicherung fast unmöglich.
"Die Bundesregierung hat mit der Verlängerung zunächst einmal Zeit gewonnen, im nächsten Jahr die notwendigen Verbesserungen zur sozialen Sicherung nach kurz befristeter Beschäftigung anzugehen. Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass diese befristete Regelung später von einer Anschlussregelung abgelöst wird, die im Sinne der Koalitionsvereinbarung den Besonderheiten von Erwerbsbiographien im Kulturbereich ausreichend Rechnung trägt", so Staatsministerin Monika Grütters.
Grundsätzlich hat derjenige einen Anspruch auf ALG I, der innerhalb von zwei Jahren zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Nach der Sonderregelung kann aber auch ALG I bezogen werden, wenn in den letzten zwei Jahren sechs Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt und sich diese überwiegend aus Beschäftigungen ergibt, die auf nicht mehr als 10 Wochen befristet waren. Außerdem darf eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschritten sein.
[Quelle: Dachverband Freier Theaterschaffender Hamburg]